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Vor Baubeginn wird ein geplantes Bauvorhaben mittels Absteckung in die Örtlichkeit übertragen.
Um sicher zu stellen, dass die in der Planung vorgegebenen Abstände des Bauprojekts z.B. zu den Grundstücksgrenzen oder zu bestehenden Gebäudeteilen eingehalten werden, werden diese Arbeiten in der Regel von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.
Diese Ausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Architekten bzw. der Bauunternehmung.

Die Übertragung der Gebäudeecken bzw. -achsen in die Örtlichkeit kann in zwei Schritten erfolgen: 
1.  Vor Planierung oder Bodenaushub werden diese Punkte zunächst mittels einer Grobabsteckung in das Baugelände übertragen und z.B. mit Holzpflöcken gekennzeichnet.
2.  Nachdem das Baugelände für den eigentlichen Baubeginn vorbereitet worden ist, wird die Feinabsteckung ausgeführt. Hier wird die Lage des Bauprojekts mit der erforderlichen Genauigkeit in der Örtlichkeit festgelegt und zur Sicherung z.B. auf Schnurgerüste übertragen.


Kosten:

Die Kosten der Absteckungsarbeiten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zur Zeit gültigen Fassung berechnet und richten sich nach dem Zeitaufwand.

Für eine konkrete vorläufige Kostenmittleilung setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.